CSD Freiburg reicht Klage ein

CSD Freiburg reicht Klage ein

Christopher Street Day Freiburg e.V. klagt gegen Stadt Freiburg

Die Veranstalter des Christopher-Street-Day (CSD) in Freiburg haben am heutigen Freitag Klage gegen die Stadt Freiburg erhoben. Damit wenden sie sich gegen den Auflagenbescheid des Amts für öffentliche Ordnung, der den Veranstaltern am Montag, 11.06.2018, und damit weniger als zwei Wochen vor der Demonstration, per E-Mail um 21:15 Uhr zugestellt wurde. Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Route der Demonstration/Parade, die am 23.06.2018 durch die Freiburger Innenstadt ziehen soll. Diese lässt die zentralsten und belebtesten Wege in der Innenstadt aus und reißt die Anliegen der LSBTIQA*-Community aus dem Herzen der Altstadt heraus. “Es geht nicht darum uns irgendwie zu feiern, sondern in erster Linie mit einer Demonstration nach dem Versammlungsrecht unsere Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen”, bekräftigt Ronny Pfreundschuh vom CSD-Verein. Daneben wird noch gegen zwei weitere Punkte im Auflagenbescheid geklagt, die Toiletten und Listen von Wagenverantwortlichen sowie Fahrer*innen betreffen.

Letzter Vermittlungsversuch

Am Donnerstag, 14.06.2018, kam es zu einem neunzigminütigen Gespräch mit dem Amt für öffentliche Ordnung, an dem Vertreter*innen der Polizei und der Vorstand des Christopher Street Day Freiburg e.V. teilnahmen. Das Gespräch war durch Vermittlung der Gender Mainstreaming-Geschäftsstelle in Freiburg zustande gekommen, die der CSD-Verein am Mittwoch, 13.06.2018, kontaktiert hatte.

Ziel des Gesprächs war es, Alternativrouten zu besprechen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Allerdings war von Anfang an die Kaiser-Joseph-Straße als zentralster Innenstadtbereich kein Verhandlungsgegenstand. Laut Amt für öffentliche Ordnung sei die Demonstrationsroute unter Umgehung der zentralen Innenstadt eine „politische Entscheidung“ gewesen, mit dem Ziel den Demonstrationszug unter allen Umständen aus der Kaiser-Joseph-Straße herauszuhalten.

Dagegen bestätigte die Polizei wiederholt, dass beide Routen gleichermaßen umsetzbar seien. Dies hatte sich bereits aus den Gesprächen mit dem CSD-Veranstalter im März 2018 ergeben.

Im Gespräch kristallisierte sich eine Alternativroute heraus, die das Amt für öffentliche Ordnung zur Prüfung bereit war. Eine feste Zusage würde aber mit einem geänderten Auflagenbescheid Anfang nächster Woche, spätestens bis Mittwoch, 20.06.2018, folgen. Am Mittwoch wären es nur noch zwei volle Tage bis zum CSD, um mit diesen neuen Informationen umzugehen. Dieses enge Zeitfenster ist für die Organisator*innen und die Community nicht tragbar. “Deshalb haben wir uns jetzt dazu entschieden diese Rechtsfragen, die hier im Raum stehen, durch ein Gericht klären zu lassen”, sagt Marie Mueller vom CSD-Team. Das CSD-Organisationsteam hat einstimmig entschieden, den Klageweg zu gehen und den sofortigen Vollzug im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (§80 VwGO) aufheben zu lassen. Allein dadurch wird sichergestellt, dass eine Entscheidung noch rechtzeitig bis zum CSD vorliegt und der bereits geltende Auflagenbescheid keine Wirkung entfaltet.

Schweigen von der Stadt Freiburg

Unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Route hat sich der CSD-Verein schriftlich an den Oberbürgermeister gewandt, der über sein Büro allerdings lediglich auf Bürgermeister Breiter verwies. Von dort oder anderen Stellen der Stadtverwaltung hat der CSD-Verein keine Rückmeldungen mehr erhalten, ebenso wenig wie genaue Gründe für die diktierte Route. Alle Begründungen und weiteren Erklärungsversuche der Stadt musste der Veranstalter über die Presse, insbesondere von Stadtsprecherin Edith Lammersdorf, erfahren. Dort wird insbesondere der Straßenbahnverkehr oder sogar der Ersatzverkehr für die Höllentalbahn erwähnt. “Für uns sind diese Begründungen der Stadt nicht sehr haltbar”, erwidert Marie Mueller vom CSD-Verein, „sofern der anstehende Amtswechsel ein Problem darstellt, müssen wir uns fragen, wieso Minderheiten und der CSD zum Spielball in dieser Sache gemacht werden“.

Solidarität und Rückhalt von der Community

Auf der anderen Seite haben die CSD-Organisator*innen viel Zuspruch und Rückhalt aus der LSBTIQA*-Community erfahren. Landes- und bundesweit sind Organisationen auf die Missstände in Freiburg aufmerksam geworden. Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) und Landesnetzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg haben sich der Sache angenommen. Vergangenen Dienstag, 12.06.2018, fand das Vortreffen mit allen am CSD 2018 beteiligten Gruppen und Organisationen statt, bei dem der CSD-Verein flächendeckend Unterstützung erhalten hat. Aus der Mitte der Anwesenden heraus wurde eine Solidaritätserklärung verfasst und unterzeichnet. Gleichzeitig wenden sich fast alle Fraktionen im Gemeinderat mit einem interfraktionellen Schreiben an die Stadtverwaltung, dem CSD die Kaiser-Joseph-Straße noch zuzusprechen. Darunter auch B90/Die Grünen und damit die Partei des amtierenden Oberbürgermeisters der Stadt Freiburg Dr. Dieter Salomon.

Für die Stadt Freiburg ist der juristische Weg möglicherweise ein bekanntes Prozedere zur Klärung von Fragen, aber die zuständigen Mitarbeiter und Verantwortlichen müssen den Rechtsstreit auch nicht bezahlen. Für den CSD-Verein bedeutet er – eine Woche vor dem CSD – einen immensen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand, der die eigentliche Planung überschattet.

Der CSD-Verein bedankt sich bei allen Solidarischen für die Unterstützung und weist erneut auf das Spendenkonto hin, das eingerichtet wurde, um entstehende Kosten zu decken. (Spendenkonto: GLS Gemeinschaftsbank, IBAN: DE89 4306 0967 7922 1999 00, Empfänger: Christopher Street Day Freiburg e.V.)

Der Christopher Street Day Freiburg 2018 wird auf jeden Fall mit den geplanten Kundgebungen und einer Demonstration/Parade stattfinden. Jetzt ist es umso wichtiger, dass möglichst viele Menschen am 23. Juni auf die Straße gehen, um gemeinsam ein Zeichen für Sichtbarkeit und Akzeptanz zu setzen.